Grundprinzipien des hindernisfreien Bauens

Der LEA-Standard basiert auf den zentralen Grundlagen des hindernisfreien und altersgerechten Bauens. Der Katalog weist zwar einen grossen Umfang auf, doch letztlich sind fast alle Anforderungen auf folgende sieben Grundprinzipien des altersgerechten Wohnungsbaus zurückzuführen:

  1. Schwellen: stufen- und absatzloser Zugang zu allen Räumen in Aussenraum, Gebäude und Wohnung.
  2. Wege und Korridore: effektive Breite von Wegen und Korridoren mindestens 120 cm (besser 140 cm). Korridore, Laubengänge und Windfänge müssen mindestens eine Wendefläche von 140 x 170 cm aufweisen.
  3. Aufzug: Kabineninnenmass für Gebäude mit einem bis drei Vollgeschossen bzw. mit einer bis zwölf Wohnungen mindestens 110 x 140 cm, für Gebäude mit vier oder mehr Vollgeschossen bzw. mit dreizehn oder mehr Wohnungen mindestens 110 x 210 cm (Breite x Tiefe).
  4. Türen: effektive Breite sämtlicher Türen und Durchgänge mindestens 80 cm. Neben dem Schwenkbereich des Türflügels von manuell bedienten Drehflügeltüren mindestens 60 cm breite Freifläche vorsehen, wobei diese Breite zusammen mit der freien Länge hinter dem ganz geöffneten Türflügel mindestens 120 cm betragen muss.
  5. Bedienelemente: sämtliche Bedienelemente (Klingeltaster, Lichtschalter, elektrischer Rollladen etc.) auf einer Höhe von 80 bis 110 cm. Für Bedienelemente in Aufzügen, von Raumluftwäschetrocknern, Türsprechanlagen, Raumtemperaturreglern und Backöfen ist beim LEA-Standard eine Höhe bis 120 cm erlaubt.
  6. Zimmer: Nettofläche des Wohnzimmers und mindestens eines weiteren Zimmers der Wohnung mindestens 14 m² (keine Raumdimension unter 300 cm, besser 320 cm). Zur Nettofläche von Räumen mit Dachschrägen zählt die begeh- und belegbare Bodenfläche ab einer Raumhöhe von 150 cm.
  7. Hauptsanitärraum: mindestens ein Sanitärraum mit WC in rechtwinkliger Raumecke, unterfahrbarem Waschbecken und bodenebener Dusche. Nutzbare Nettofläche ohne Vormauerung mindestens 4 m² (keine Raumdimension unter 180 cm).

Werden zusätzlich die Prinzipien des altersgerechten Licht- und Farbeinsatzes berücksichtigt sowie auf die Rutschhemmung von Bodenbelägen und die Sicherheit von Glaselementen geachtet, sind die wichtigsten Bedingungen für eine erfolgreiche Zertifizierung bereits erfüllt. Für die Ausschreibung von Wettbewerbsprogrammen, die Jurierung von Projekten und die Besetzung der Baukommission ist es ratsam, einen unabhängigen Spezialisten beizuziehen, der nicht nur die Sprache der Architekten spricht, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen kennt.

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Über die LEA-Planungs-App

Mit der LEA-Planungs-App wird das Planen und Bauen nach LEA-Standard noch einfacher. Lesen Sie die Hinweise und Tipps zur Anwendung der App unter dem Menüpunkt «Gut zu wissen» sorgfältig durch, um eine korrekte Bedienung zu gewährleisten. Besuchen Sie für weitere Infos zum Label auch die Webseite des Vereins.